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Steuerprogramme im Vergleich


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Steuererklärung- das Wichtigste in Kürze

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1. Was ist die Steuererklärung?

Eine Steuererklärung ist ein formaler Prozess, bei dem eine Person oder ein Unternehmen dem Finanzamt detaillierte Informationen über ihre finanzielle Situation des vergangenen Jahres vorlegt. Ziel dieser Erklärung ist es, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln und die entsprechenden Steuern korrekt zu berechnen. In der Regel müssen Einkünfte, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten offengelegt werden.

Die Steuererklärung dient nicht nur dazu, dem Finanzamt einen Überblick über die finanzielle Situation zu geben, sondern auch dazu, mögliche Steuervorteile zu nutzen. Einige Länder gewähren Freibeträge, Abzüge oder Vergünstigungen die geltend gemacht werden können. In Deutschland kann die steuerliche Belastung kann durch Angabe von Werbungskosten oder Sonderausgaben gemindert werden.

2. Steuererklärung Selbst machen / Steuersoftware oder Steuerberater?

Grundsätzlich ist jeder mit steuerpflichtigen Einnahmen dazu angehalten eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Jeder kann die Sache selbst in die Hand nehmen, unterstützungsprogramme nutzen oder sogar komplett abgeben. Was für Sie am besten ist klären wir auf.

Steuererklärung selbst machen

Elster das Steuerprogramm der Finanzämter ist für jeden kostenlos zugänglich. Es dient lediglich dazu Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Jedoch wird hier keine Hilfe zu den möglichen Steuerersparnissen gegeben und das Programm ist nicht sehr benutzerfreundlich. Eine Steuererklärung selbst zu machen, setzt einige Kenntnisse und Fachwissen voraus, sollte somit nur von Steuerexperten gemacht werden

Steuerprogramme

Im Gegensatz zu Elster sind Steuerprogramm nicht vom Finanzamt selbst, wodurch sie benutzerfreundlicher gestaltet sind. Besondere Vorteile sind die Ausfüllhilfen und die Tipps um z.B. pauschalen anrechnen zu lassen. Wer sich nur einmal im Jahr mit Steuern beschäftigt oder kompletter Anfänger ist, sollte den Service eines Steuerprogramms nutzen.

Steuerberater

Die Steuererklärung von seinem Steuerberater machen zu lassen ist wohl am offensichtlichsten, aber auch die teuerste Variante, denn durchschnittlich berechnen Steuerberater 200–400 €. Dieser Betrag kann je nach Höhe der Einkünfte mehr werden. Wer seine Einkünfte aus Tätigkeiten wie Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit erzielt, sollte dennoch einen Steuerberater in Betracht ziehen. Denn Verstöße gegen rechtliche Vorschriften sind kein Spaß, sogar bis hin zu Existenz Bedrohung, wenn der Fehler als Steuerhinterziehung bewertet wird.

3. Was kann man an Steuern absetzen?

Jeder kann pauschal 16€ pro Jahr für Kontoführungsgebühren angeben, desweiteren gibt es die zwei Kategorien Werbungskosten und Sonderausgaben.

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die zur Ausführung des Berufs notwendig sind. Darunter fallen:
  1. Arbeitsmittel – sind Gegenstände, die teilweise zur Verrichtung der Arbeit benötigt werden. Übliche Beispiele sind Arbeitsklamotten oder Laptop.
  2. Fahrtkosten – die Kosten für den Arbeitsweg können abgesetzt werden, für die ersten 20 Kilometer sind es 30 Cent ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent.
  3. Beruflich bedingter Umzug – ist ein Umzug beruflich bedingt, kann dieser angerechnet werden
  4. Homeoffice – durch die Mehrkosten, die daheim entstehen, darf man 6 € pro Tag bis maximal 1260 € pro Jahr anrechnen lassen.
  5. Fortbildung/ Umschulung/ Weiterbildung – allerdings, nur wenn dadurch die berufliche Qualifikation gefördert wird. Als Weiterbildung kann auch schon der Kauf von Fachliteratur angerechnet werden.
  6. Internet/Festnetz/Handy – Werden diese beruflich genutzt kann man 20 % der Kosten bis maximal 240 €/ Jahr anrechnen
  7. Bewerbungskosten – Pro Online-Bewerbung 2,50 € und pro Brief Bewerbung 8,50 € gilt pauschal
Soderausgaben
  1. Spenden – bis zu 300 € pro Jahr
  2. Basiskrankenversicherungen – also Unfallversicherung-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung
  3. Kirchensteuer
  4. Studiengebühren – im Erststudium sind die Studiengebühren teilweise abzusetzen. Bei einer Zweitausbildung oder Zweitstudium können Werbungskosten geltend gemacht werden. Typische Beispiele sind: Laptop, Bücher, Fahrtickets; Skripte etc. Die Studienkosten führen allerdings nur zu einer Steuererstattung, wenn durch eine Tätigkeit Lohnsteuer gezahlt wurden.