Du gründest und fragst dich, ob du ein eigenes Geschäftskonto brauchst. Die Antwort hängt von deiner Rechtsform ab. Wer eine GmbH oder UG gründet, kommt ohne Konto nicht durch die Gründung. Wer als Freiberufler oder Einzelunternehmer startet, hat die Wahl.
Dieser Ratgeber zeigt, was gesetzlich gilt, was in der Praxis sinnvoll ist und worauf du bei der Kontowahl achten solltest. Am Ende findest du Anbieter, die nach eigenen Angaben Konten für Gesellschaften in Gründung anbieten.
Brauchst du als Gründer ein Geschäftskonto?
Für Einzelunternehmer, Freiberufler und die GbR gibt es keine gesetzliche Pflicht, ein Geschäftskonto zu führen. Rechtlich spricht nichts dagegen, dein Privatkonto weiter zu nutzen. Bei der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) ist es anders: Hier läuft die Gründung über ein Konto, denn das Stammkapital muss vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt sein.
Einzelunternehmer und Freiberufler entscheiden selbst. Ein getrenntes Konto ist keine Vorschrift, aber in der Praxis fast immer die bessere Wahl, weil sich Einnahmen und Ausgaben so ohne Mühe trennen lassen. Wichtig: Viele Banken regeln in ihren Bedingungen, ob ein Privatkonto auch gewerblich genutzt werden darf. Das solltest du vorher in den Bedingungen deiner Bank nachlesen.
Bei einer GbR gibt es ebenfalls keine Pflicht. Sobald du aber mit anderen gründest, hilft ein gemeinsames Konto der Gesellschaft, weil das Geld der GbR nicht mit dem privaten Geld der Gesellschafter vermischt wird.
GmbH und UG brauchen das Konto schon vor der Eintragung. Wie das genau abläuft, zeigt der nächste Abschnitt.
Geschäftskonto für GmbH und UG in Gründung: So läuft die Kapitaleinzahlung
Vor der Eintragung ins Handelsregister gibt es die Gesellschaft nur „in Gründung“, abgekürzt „i. G.“. Das Konto eröffnest du auf diesen Namen, zum Beispiel „Muster GmbH i. G.“. Üblich ist folgender Ablauf: Zuerst beurkundet der Notar den Gesellschaftsvertrag. Mit diesen Unterlagen eröffnest du das Konto. Dann zahlen die Gesellschafter ihre Einlagen darauf ein, und du bekommst eine Einzahlungsbestätigung für Notar und Registergericht.
Wie viel musst du einzahlen? Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €. Für die Anmeldung muss nach § 7 GmbHG auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 €. Bei der UG ist das Stammkapital frei wählbar, es liegt aber unter 25.000 €, mindestens bei 1 € je Geschäftsanteil. Dafür gilt eine strengere Regel: Das Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
Wohin das Geld fließt, ist wichtig. Die Einlage muss den Geschäftsführern endgültig zur freien Verfügung stehen. Das versichern sie bei der Anmeldung ausdrücklich. In der Praxis geht die Einzahlung deshalb auf das Konto der Gesellschaft in Gründung und nicht auf ein privates Konto.
Nach der Eintragung führen viele Anbieter das Konto als normales Geschäftskonto der GmbH oder UG weiter. Ob das bei deinem Anbieter so ist, steht in dessen Bedingungen.
Plane etwas Zeit ein. Die Kontoeröffnung läuft zwar online, aber der Anbieter prüft deine Gründungsunterlagen und deine Identität. Qonto nennt auf seiner Seite eine Einzahlungsbestätigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden, nachdem das Geld eingegangen ist.
Geschäftskonto für Einzelunternehmer und Freiberufler: Lohnt sich das?
Ein eigenes Konto trennt Privates und Geschäftliches von Anfang an. Das spart dir bei der Buchhaltung Arbeit: Auf einem gemischten Konto musst du jede Buchung einzeln als privat oder geschäftlich einordnen, und das kostet Zeit und beim Steuerberater Geld. Außerdem siehst du auf einen Blick, wie dein Geschäft läuft und wie viel du für Steuern zurücklegen musst.
Wenn du nebenberuflich mit wenigen Buchungen im Monat startest, kann ein günstiger oder kostenloser Einstiegstarif ausreichen. Mit wachsendem Geschäft lohnt sich ein Blick auf die Gebühren je Buchung und auf die Anbindung an dein Buchhaltungsprogramm.
Worauf du bei der Kontowahl achten solltest
Rechtsform und Gründungsstadium. Nicht jedes Konto steht jeder Rechtsform offen. Wer eine GmbH oder UG gründet, sollte als Erstes klären, ob der Anbieter Gesellschaften in Gründung akzeptiert und die Kapitaleinzahlung unterstützt. Nicht jede Bank akzeptiert Gesellschaften in Gründung.
Kosten im Ganzen. Schau nicht nur auf die Grundgebühr. Bei vielen Konten kommen Gebühren je Buchung oder Überweisung hinzu, dazu Kosten für zusätzliche Karten und für Bargeld. Rechne mit deinem realistischen Volumen, nicht mit dem Idealfall.
Buchhaltung. Eine Anbindung an gängige Programme oder an den Steuerberater (zum Beispiel per DATEV-Export) spart später viel Zeit.
Bargeld. Wenn du Bargeld einzahlen musst, etwa als Händler oder Gastronom, sind viele reine Online-Konten nur eingeschränkt geeignet.
Absicherung deines Guthabens. Ob dein Geld durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist, hängt vom Anbieter ab. Bei einer Bank gilt sie, bei vielen Zahlungsinstituten greift eine andere Absicherung. Lies deshalb in den Unterlagen nach, wie dein Guthaben geschützt ist, besonders wenn du ein hohes Stammkapital einzahlst.
Anbieter für Gründer im Überblick
Alle Angaben stammen von den Anbietern selbst und gelten mit dem Stand 6. November 2026. Konditionen ändern sich, darum zählt am Ende immer der aktuelle Tarif auf der Seite des Anbieters.
Qonto bietet nach eigenen Angaben ein Konto für GmbH und UG in Gründung an. Das Stammkapital zahlst du online ein, die Einzahlungsbestätigung kommt laut Anbieter in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die Tarife beginnen laut Qonto bei 9 € pro Monat. Alle Details findest du in unserem Qonto-Test, oder du eröffnest direkt ein Konto bei Qonto.
Finom nimmt nach eigenen Angaben auch Gründer auf, die sich noch im Registrierungsverfahren befinden. Du lädst dafür die notariell beurkundeten Gründungsunterlagen hoch, zahlst das Stammkapital ein und lädst die Einzahlungsbestätigung herunter. Für Solo-Selbstständige gibt es einen Einstiegstarif. Einzelheiten stehen in unserem Finom-Test, oder du eröffnest direkt ein Konto bei Finom.
Holvi, Tide und Vivid richten sich an Selbstständige und kleine Unternehmen. Welche Rechtsformen sie akzeptieren und ob sie Gesellschaften in Gründung bedienen, solltest du vor dem Antrag auf der Seite des Anbieters prüfen. Unsere Tests helfen beim Einstieg: Holvi, Tide und Vivid.
Alle Konten im direkten Vergleich siehst du im Geschäftskonto-Vergleich.
Das passiert Gründern oft
Der häufigste Fehler bei der GmbH und der UG ist, das Konto zu spät zu eröffnen. Es muss vor der Anmeldung stehen, denn ohne Einzahlungsnachweis kann das Gericht die Gesellschaft nicht eintragen. Bei Einzelunternehmern ist es eher das Gegenteil: Das Privatkonto läuft einfach weiter, und nach einem Jahr ist die Buchhaltung ein Durcheinander. Ein dritter Klassiker ist der Blick nur auf die Grundgebühr. Ein Konto mit niedriger Grundgebühr kann bei vielen Buchungen am Ende teurer sein als ein Tarif mit höherem Monatspreis.
Unser Fazit
Bei der GmbH und UG ist ein Konto für die Gesellschaft in Gründung der erste Schritt, nicht der letzte: Ohne das eingezahlte Stammkapital geht die Anmeldung nicht durch. Prüfe zuerst, ob dein Wunschanbieter Gesellschaften in Gründung akzeptiert. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler bist du nicht verpflichtet, ein getrenntes Konto zu führen, du sparst dir damit aber Aufwand in der Buchhaltung. Starte mit einem Tarif, der zu deinem Volumen passt, und wechsle später, wenn dein Geschäft wächst.
Häufige Fragen zum Geschäftskonto für Gründer
Brauche ich als Gründer ein Geschäftskonto?
Das hängt von der Rechtsform ab. Bei GmbH und UG ist ein Konto für die Gesellschaft in Gründung nötig, weil das Stammkapital vor der Anmeldung eingezahlt werden muss. Für Einzelunternehmer, Freiberufler und GbR gibt es keine gesetzliche Pflicht.
Ist ein Geschäftskonto für Freiberufler Pflicht?
Nein. Freiberufler dürfen auch ein Privatkonto nutzen. Ein getrenntes Konto vereinfacht aber die Buchhaltung. Prüfe außerdem die Bedingungen deiner Bank zur gewerblichen Nutzung.
Wann muss ich das Geschäftskonto für eine GmbH oder UG eröffnen?
Vor der Anmeldung zum Handelsregister. Üblich ist, das Konto nach dem Notartermin für die Gesellschaft in Gründung zu eröffnen und dann das Stammkapital einzuzahlen.
Wie viel Stammkapital muss ich vor der Anmeldung einzahlen?
Bei der GmbH sind es mindestens 12.500 €, also die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 €. Auf jeden Geschäftsanteil muss mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein. Bei der UG musst du das Stammkapital vollständig einzahlen, und Sacheinlagen sind nicht erlaubt.
Kann ich mein Privatkonto weiter geschäftlich nutzen?
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler ist das gesetzlich nicht verboten. Viele Banken regeln die gewerbliche Nutzung aber in ihren Bedingungen. Außerdem musst du jede Buchung als privat oder geschäftlich einordnen.
Was kostet ein Geschäftskonto für Gründer?
Das hängt vom Anbieter und vom Tarif ab. Es gibt kostenlose Einstiegstarife mit begrenztem Volumen, andere Konten beginnen bei etwa 9 € im Monat. Dazu können Gebühren für Buchungen, Karten und Bargeld kommen.
Was ist ein Gründungskonto?
Ein Gründungskonto ist ein Geschäftskonto für eine Gesellschaft in Gründung. Auf ihm zahlen die Gesellschafter das Stammkapital ein. Nach der Eintragung wird es meist als normales Firmenkonto weitergeführt.
Akzeptiert jedes Geschäftskonto eine GmbH oder UG in Gründung?
Nein. Viele Anbieter bedienen nur Selbstständige oder bereits eingetragene Unternehmen. Prüfe vor dem Antrag, ob der Anbieter Gesellschaften in Gründung und die Kapitaleinzahlung ausdrücklich unterstützt.