Bank Norwegian schärft zum 1. Oktober 2026 die Bedingungen der in ihrer Kreditkarte enthaltenen Reiseversicherung nach. Statt bisher 50 Prozent müssen Kundinnen und Kunden künftig mindestens 75 Prozent der Transport- und Übernachtungskosten einer Reise mit der Karte bezahlt haben, damit im Schadensfall Versicherungsschutz besteht. Die Änderung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandskunden und wurde per E-Mail kommuniziert.
Die Änderung im Überblick
- Was sich ändert: Mindestzahlquote per Karte steigt von 50 auf 75 Prozent der Transport- und Übernachtungskosten
- Wirksam ab: 1. Oktober 2026
- Betroffen: Neu- und Bestandskunden gleichermaßen
- Stichtag: entscheidend ist der Buchungszeitpunkt der Reise, nicht der Reisezeitpunkt selbst
Was sich konkret ändert
Um im Schadensfall Anspruch auf die in der Bank Norwegian Kreditkarte integrierte Reiseversicherung zu haben, müssen ab dem 1. Oktober 2026 mindestens 75 Prozent der Transport- und Übernachtungskosten einer Reise mit der Karte beglichen worden sein. Bislang lag diese Schwelle bei 50 Prozent.
Zusätzlich streicht der Anbieter eine bislang bestehende Leistung: Eine Entschädigung bei Krankheit, Verletzung oder Tod eines Mitreisenden ist in den überarbeiteten Bedingungen nicht mehr vorgesehen.
Welche Reisen betroffen sind
Maßgeblich ist der Buchungszeitpunkt. Reisen, die vor dem 1. Oktober 2026 gebucht werden, bleiben vollständig unter den bisherigen Bedingungen versichert — unabhängig davon, wann die Reise tatsächlich stattfindet. Erst ab diesem Stichtag neu gebuchte Reisen unterliegen der verschärften 75-Prozent-Regel.
Einordnung
Die Anpassung betrifft ausschließlich die Zugangsbedingungen der optionalen Reiseversicherung. An den übrigen Konditionen der Karte — dauerhaft 0 Euro Jahresgebühr, weltweit gebührenfreies Bezahlen und Bargeldabheben sowie ein zinsfreies Zahlungsziel von bis zu 44 Tagen — ändert sich nichts. Wer die zentralen Bestandteile einer Reise wie Flug und Unterkunft ohnehin über die Karte abwickelt, dürfte die neue Schwelle in der Praxis meist ohne gesonderte Vorkehrungen erreichen.