Neben einem P-Konto ein normales Zweitkonto zu führen ist völlig legal — nur zwei P-Konten gleichzeitig sind nicht erlaubt. Ein Zweitkonto kann helfen, Überschüsse zu verschieben, damit der monatliche Freibetrag (aktuell 1.590 €, Stand Juli 2026) nicht überschritten wird.
Trotz P-Konto ein zweites Konto eröffnen — ist das zulässig?
Es ist grundsätzlich erlaubt, neben einem P-Konto ein weiteres Konto zu führen. Wichtig ist, die Richtlinien der Bank einzuhalten und sicherzustellen, dass das Zweitkonto nicht zur Umgehung von Pfändungen genutzt wird. Der Pfändungsschutz gilt ausschließlich für das P-Konto selbst — Guthaben auf anderen Konten ist nicht automatisch geschützt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit mehreren Konten ist daher unerlässlich.
Für ein unkompliziertes Zweitkonto ohne strenge Bonitätsprüfung lohnt sich ein Blick in unseren Girokonto-Vergleich.
P-Konto wechseln — so gelingt der Kontowechsel ohne Unterbrechung
Da immer nur ein einziges P-Konto zulässig ist, sollte ein Kontowechsel sorgfältig organisiert werden, damit der Pfändungsschutz durchgehend bestehen bleibt.
Neues Konto eröffnen
Ein zusätzliches Girokonto bei der gewünschten Bank eröffnen, am besten als reines Guthabenkonto ohne Dispositionsrahmen und bei einer Bank, bei der keine bestehenden Schulden vorliegen.
Zahlungsverkehr umstellen
Arbeitgeber, Arbeitsamt, Jobcenter oder Familienkasse über die neue Kontoverbindung informieren, damit künftige Zahlungen dort eingehen.
Kontowechselservice nutzen
Über den Kontowechselservice der neuen Bank Daueraufträge und Lastschriften automatisch umleiten lassen.
Altes P-Konto auflösen
Nach erfolgreicher Umstellung das alte P-Konto zurück in ein normales Girokonto umwandeln lassen und anschließend schließen.
Neues P-Konto einrichten
Das neue Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Bei Bedarf eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung vorlegen, falls der Grundfreibetrag erhöht werden soll.
Häufig gestellte Fragen
Kann man mehr als ein P-Konto haben?
Nein, ein zweites P-Konto ist nicht erlaubt. Zusätzlich zum P-Konto darfst du aber ein normales Girokonto als Zweitkonto führen.
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der pfändungsfreie Grundbetrag bei 1.590 € pro Monat. Der Betrag wird jährlich zum 1. Juli automatisch angepasst und steigt zusätzlich mit der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen.
Welche Banken bieten ein P-Konto an?
Nahezu jede Bank in Deutschland kann ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
Wie erhöht man den Freibetrag auf dem P-Konto?
Eine Erhöhung erfolgt über eine P-Konto-Bescheinigung, etwa bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen — die genauen Voraussetzungen regelt § 902 ZPO.
Wird das P-Konto der Schufa gemeldet?
Ja, jedes P-Konto wird bei Eröffnung an die Schufa gemeldet. Dieser Eintrag hat jedoch keinen Einfluss auf den Schufa-Score oder die Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers.