Wird dein Gehalt durch einen verkürzten Monat oder ein Wochenende früher oder später überwiesen, kann es zu zwei Gehaltseingängen im selben Monat kommen. Das Gesetz sieht dafür bereits eine Lösung vor: Ungenutzte Freibeträge lassen sich bis zu drei Monate übertragen, und Banken sollen bei doppelten Eingängen zunächst den Folgemonat abwarten, bevor gepfändet wird.
Gesetzliche Regelung bei doppeltem Gehaltseingang
Nicht verbrauchte Freibeträge auf dem P-Konto können in den Folgemonat übertragen werden — allerdings muss der übertragene Betrag innerhalb von drei Monaten aufgebraucht werden, sonst verfällt er.
Beispiel: Die Gehaltsgutschrift erfolgt normalerweise zum Monatsende. Die letzte Zahlung kam am 31. Januar — durch den kürzeren Februar wird das nächste Gehalt bereits am 1. März gutgeschrieben. Dadurch entstehen im März zwei Gehaltseingänge. Der ungenutzte Freibetrag aus dem Februar lässt sich in diesem Fall auf den März übertragen, um Überschüsse zu vermeiden.
Das funktioniert auch andersherum: Nach §§ 899 ff. ZPO sollen Banken bei einer vorzeitigen doppelten Gehaltszahlung zunächst den Folgemonat abwarten. Bleibt der erwartete Gehaltseingang dort aus, wird die vorzeitige Zahlung mit dem Freibetrag des Folgemonats verrechnet.
So gehst du in der Praxis vor
Nach der Gesetzeslage ist eigentlich kein eigenes Handeln notwendig — die Regelung greift automatisch. In der Praxis kommt es allerdings gelegentlich vor, dass Banken Fristen nicht korrekt abwarten oder Geldeingänge falsch kategorisieren. In diesem Fall bleibt es am Kontoinhaber, sich um eine Korrektur oder Rückerstattung zu kümmern.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann vorbeugend handeln: Ein zusätzliches, normales Girokonto neben dem P-Konto ist erlaubt (nur ein zweites P-Konto ist es nicht) — überschüssiges Geld lässt sich rechtzeitig dorthin verschieben, um einem möglichen Bankirrtum vorzubeugen. Da eine bestehende P-Konto-Nutzung mitunter mit eingeschränkter Bonität einhergeht, bieten sich dafür besonders Konten ohne Schufa-Abfrage an.
Häufig gestellte Fragen
Kann man mehr als ein P-Konto haben?
Nein, ein zweites P-Konto ist nicht erlaubt. Ein zusätzliches, normales Girokonto neben dem P-Konto ist dagegen zulässig.
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der pfändungsfreie Grundbetrag bei 1.590 € pro Monat, mit jährlicher Anpassung zum 1. Juli und Erhöhung je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen.
Welche Banken bieten ein P-Konto an?
Praktisch jede Bank in Deutschland kann ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
Wie erhöht man den Freibetrag auf dem P-Konto?
Über eine P-Konto-Bescheinigung bei Unterhaltspflichten, oder über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht, wenn der Grundfreibetrag die Existenzsicherung nicht abdeckt.
Wird das P-Konto der Schufa gemeldet?
Ja, die Eröffnung wird an die Schufa gemeldet, was aber keinen negativen Einfluss auf den Schufa-Score hat.