⭐ Kurz zusammengefasst

Der monatliche Freibetrag auf dem P-Konto (aktuell 1.590 €, Stand Juli 2026) lässt sich auf völlig legalem Weg erhöhen — etwa bei Unterhaltspflichten oder wenn der Grundfreibetrag nicht für lebensnotwendige Kosten ausreicht. Versuche, Vermögen vor Gläubigern zu verstecken, sind dagegen keine Kavaliersdelikte, sondern können strafrechtliche Folgen haben.

Reicht der P-Konto-Freibetrag nicht aus? Diese legale Erhöhung ist möglich

Wer mit dem gesetzlichen Grundfreibetrag nicht auskommt, muss sich nicht damit abfinden — eine Erhöhung ist auf offiziellem Weg möglich und stellt keinen Trick dar, sondern eine anerkannte gesetzliche Regelung. Zwei Wege führen dazu:

Für den Nachweis der Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen genügt in der Regel eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung, die bei der kontoführenden Bank hinterlegt wird.

⚠️ Vermögen bewusst vor Gläubigern zu verstecken — etwa durch verdeckte Zweitkonten, gezielte Barabhebungen oder Bargeldlohn zur Umgehung der Pfändung — ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Gläubigerbenachteiligung, zusätzliche Kosten durch eskalierende Verfahren sowie der Verlust des P-Konto-Schutzes selbst. Bei anhaltenden finanziellen Schwierigkeiten hilft eine unabhängige, oft kostenlose Schuldnerberatung deutlich nachhaltiger weiter als eigenmächtige Umgehungsversuche.

Häufig gestellte Fragen

Kann man mehr als ein P-Konto haben?

Nein, ein zweites P-Konto ist nicht zulässig. Ein zusätzliches, normales Girokonto neben dem P-Konto ist dagegen erlaubt.

Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der pfändungsfreie Grundbetrag bei 1.590 € pro Monat. Der Betrag wird jährlich zum 1. Juli automatisch angepasst und steigt mit der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen.

Welche Banken bieten ein P-Konto an?

Praktisch jede Bank in Deutschland kann ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.

Wie erhöht man den Freibetrag auf dem P-Konto rechtssicher?

Über eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen, oder über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht, wenn der Grundfreibetrag die Existenzsicherung nicht abdeckt.

Wird das P-Konto der Schufa gemeldet?

Ja, die Eröffnung wird an die Schufa gemeldet. Das hat jedoch keinen negativen Einfluss auf den Schufa-Score oder die allgemeine Kreditwürdigkeit.