Der monatliche Freibetrag auf dem P-Konto (aktuell 1.590 €, Stand Juli 2026) lässt sich auf völlig legalem Weg erhöhen — etwa bei Unterhaltspflichten oder wenn der Grundfreibetrag nicht für lebensnotwendige Kosten ausreicht. Versuche, Vermögen vor Gläubigern zu verstecken, sind dagegen keine Kavaliersdelikte, sondern können strafrechtliche Folgen haben.
Reicht der P-Konto-Freibetrag nicht aus? Diese legale Erhöhung ist möglich
Wer mit dem gesetzlichen Grundfreibetrag nicht auskommt, muss sich nicht damit abfinden — eine Erhöhung ist auf offiziellem Weg möglich und stellt keinen Trick dar, sondern eine anerkannte gesetzliche Regelung. Zwei Wege führen dazu:
- Unterhaltspflichtige Personen: Der Freibetrag steigt automatisch mit der Anzahl der Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht. Zusätzlich lassen sich bestimmte Einkommen wie Kindergeld oder Sozialleistungen gesondert vor Pfändung schützen.
- Nachweis der Existenzsicherung: Reicht der Grundfreibetrag nachweislich nicht aus, um lebensnotwendige Kosten zu decken, kann ein Antrag auf individuellen Freibetrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.
Für den Nachweis der Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen genügt in der Regel eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung, die bei der kontoführenden Bank hinterlegt wird.
Häufig gestellte Fragen
Kann man mehr als ein P-Konto haben?
Nein, ein zweites P-Konto ist nicht zulässig. Ein zusätzliches, normales Girokonto neben dem P-Konto ist dagegen erlaubt.
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der pfändungsfreie Grundbetrag bei 1.590 € pro Monat. Der Betrag wird jährlich zum 1. Juli automatisch angepasst und steigt mit der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen.
Welche Banken bieten ein P-Konto an?
Praktisch jede Bank in Deutschland kann ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
Wie erhöht man den Freibetrag auf dem P-Konto rechtssicher?
Über eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung bei Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen, oder über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht, wenn der Grundfreibetrag die Existenzsicherung nicht abdeckt.
Wird das P-Konto der Schufa gemeldet?
Ja, die Eröffnung wird an die Schufa gemeldet. Das hat jedoch keinen negativen Einfluss auf den Schufa-Score oder die allgemeine Kreditwürdigkeit.